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Hymer
Steigleitern werden nach geltenden
gesetzlichen Normen und Regeln gefertigt.
Für die Auslegungen und das Anbringen
von Steigleitern, Feuerwehrleitern
und Notleitern gelten jedoch grundsätzlich
die jeweiligen Normen der Unfallverhütungsvorschriften.
Die Befestigung an den Gebäuden
hat nach den Angaben des jeweiligen
Bauleiters oder Statikers zu erfolgen.
Die vorkonfektionierten
Steigleitern haben eine Leiterbreite
von 448mm bei einem Holmquerschnitt
von 60x24mm bzw. Sprossenquerschnitt
von 30x30mm. Ab Gebäudehöhe über
4,5m sind alle Notleitern mit einem
Rückenschutz, welcher bei 3m beginnt,
gemäß gesetzlichen Bestimmungen
versehen. Bis zu einer Gebäudehöhe
von 9,5m werden unsere vorkonfektionierten
Steigleitern einzügig, gemäß DIN
18799-1 geliefert. Darüber hinausgehenden
Gebäudehöhen müssen mit versetzt
angeordneten zweizügigen Steigleitern
sowie Zwischenboden gemäß DIN 24532
ausgestattet werden.
Für die Preisermittlung
von Steigleitern und Feuerwehrleitern
für Zwischenhöhen gilt die nächst
höhere Gebäudehöhe. Die Befestigungshaken
zur Anbringung der Steigleiter an
das Gebäude dürfen maximal 2000mm
voneinander entfernt sein. Bitte
bestellen Sie dem entsprechend genügend
Wandbefestigungen. Weitere Maße
entnehmen Sie bitte nachfolgender
Zeichnung oder fragen Sie einfach
an.
Durch die Kombination
von verschiedenen Einzelelementen
können auch anspruchsvolle Leiteranlagen
und Notleitern für Sie erstellt
werden. Bitte zögern Sie nicht uns
zu kontaktieren.
Steigleiter-Preiskonfigurator
Steigleiter konfektioniert DIN 18799
/ DIN 14094 - Aluminium
Steigleiter konfektioniert DIN 14122
- Aluminium
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